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Tibet: Politik  und die aktuelle Lage

Die chinesische Sichtweise

Aus Sicht der chinesischen Regierung ist Tibet ein untrennbarer Teil Chinas und seit mehreren hundert Jahren ein fester Bestandteil Chinas. Nach dieser Ansicht hat der Dalai Lama im Jahr 1894, mit Hilfe der englischen Militärmacht, Tibet illegal von China abgespalten. In diesem Jahr wurde der Statthalter des chinesischen Kaisers aus Tibet vom Dalai Lama vertrieben. Die Kolonialmacht England war in China militärisch präsent und unterstützte die Abspaltung Tibets politisch, was die Chinesische Regierung zum Stillhalten zwang. Nach chinesischer Sichtweise wurde diese "illegale Abspaltung" nach der Vertreibung der englischen wie der japanischen Besatzer im Jahr 1949 wieder rückgängig gemacht.

Seit 1979 kam es unter dem chinesischen Politiker Deng Xiaoping Ping zu einer vorsichtigen Öffnung Tibets. Die während und nach der Kulturrevolution von 1966 eingerichteten Volkskommunen, in denen viele Tibeter zwangsweise leben mußten, wurden aufgelöst und die Bewohner konnten wieder in die Heimat zurückkehren. Unter chinesischer Aufsicht wird auch eine Wiederbelebung der tibetischen und religiösen Traditionen geduldet.

Die Wirtschaft und die Infrastruktur Tibets wird von Peking nach eigenen Maßstäben unterstützt und ausgebaut. So wurde von 2001 bis 2005 die umstrittene Lhasa-Bahn gebaut, eine 1100 km lange Eisenbahnstrecke von Golmud in Zentralchina bis zur tibetischen Hauptstadt Lhasa. Es ist eine Eisenbahnstrecke überwiegend 4000m über dem Meeresspiegel.


Die Sicht der tibetischen Exilregierung

Die tibetische Exilregierung vertritt die Auffassung, dass Tibet zum Zeitpunkt der Invasion durch die Volksbefreiungsarmee ein unabhängiger Staat gewesen sei und die militärische Invasion sowie die andauernde Besetzung ein Verstoß gegen internationales Recht und das Recht auf Selbstbestimmung darstellen würden. Auch sei Tibet nicht, wie die Volksrepublik darstellt, seit 700 Jahren fester Bestandteil Chinas. Tibet stand nur für kurze Zeiten unter dem Einfluss der Mongolen oder der Mandschus, jedoch nie unter dem Einfluss der Han-Chinesen.

Am 21. September 1987 machte der Dalai Lama einen Vorschlag zur Annäherung an China in Form eines Fünf-Punkte-Friedensplans.

1. Umwandlung von ganz Tibet, einschließlich der östlichen Provinzen Kham und Amdo, in eine Zone der Gewaltlosigkeit
2. Aufgabe der chinesischen Politik der Bevölkerungsumsiedlungen
3. Achtung der grundlegenden Menschenrechte und demokratischen Freiheiten des tibetischen Volkes
4. Wiederherstellung und Schutz der Umwelt Tibets
5. Aufnahme ernsthafter Verhandlungen über den künftigen Status Tibets sowie Beziehungen zwischen dem tibetischen und dem chinesischen Volk

Die chinesische Regierung wies den Plan am 17. Oktober 1987 zurück und beschuldigte den Dalai Lama die Kluft zwischen ihm und der chinesischen Regierung zu vergrößern. Sie wirft ihm weiterhin vor ein politischer Exilant zu sein, der sich seit langem im Ausland um Chinas Spaltung bemüht. Ein Dialog mit dem Dalai Lama kommt für sie nur in Betracht, sobald dieser auf das Streben nach einer sogenannten Unabhängigkeit Tibets verzichtet. Hierzu müsse er in einer öffentlichen und eindeutigen Erklärung Tibet und Taiwan als untrennbare Teile des chinesischen Territoriums und die Volksrepublik China als die einzige legitime Regierung anerkennen, sowie sich zur Einstellung aller Aktivitäten zur Spaltung des Vaterlandes verpflichten.


Internationale Sicht

Der völkerrechtliche Status Tibets ist ebenfalls umstritten. So betrachtet auf politischer Ebene die deutsche Bundesregierung in Übereinstimmung mit der internationalen Staatengemeinschaft Tibet als Teil des chinesischen Staatsverbandes, selbst wenn Tibet in der wechselvollen Geschichte die Voraussetzung eines unabhängigen Staates erfüllt haben sollte. Sie unterstützt aber den tibetischen Anspruch auf Autonomie, insbesondere im kulturellen und religiösen Bereich, als adäquaten Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des tibetischen Volkes.

Weiterhin wird die Exilregierung Tibets nicht anerkannt, Kontakte zum Dalai Lama bestehen nur in dessen Eigenschaft als religiöser Führer.

Andere Stellen kommen zu anderen Ergebnissen in der völkerrechtlichen Frage. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellte 1987 fest:

"Die Staatengemeinschaft geht zwar davon aus, daß Tibet Teil des chinesischen Staatsverbandes ist, doch wurde der Status Tibets nicht geklärt. Zum Zeitpunkt der gewaltsamen Einverleibung in den chinesischen Staatsverband war es ein eigenständiger Staat. China hat keinen wirksamen Gebietstitel erworben, weil es dem Grundprinzip des aus dem Gewaltverbot hervorgehenden Annexionsverbot entgegensteht. Die Effektivität tatsächlicher Herrschaftsgewalt über ein Gebiet vermag keinen Gebietserwerb zu bewirken."
(Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Fachbereich II, Nr. WF II – 163/87 vom 12. August 1987)

In einer Resolution vom 15. Dezember 1992 stellte das Europäische Parlament fest, dass das tibetische Volk ein Volk im Sinne des Völkerrechts ist und ihm das Recht auf Selbstbestimmung zustehe. Weiterhin verurteilte es die militärische Inbesitznahme Tibets durch chinesische Truppen.

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